
Fokus: Familie und Beruf
Neue Perspektiven: Wie Erwerbs- und Privatleben dank engagierten Arbeitgebenden und guter Sozialversicherungen besser harmonieren.
Im Parlament herrscht Konsens darüber, dass eine dauerhafte Lösung für die finanzielle Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung gefunden wird. Ziel der entsprechenden Vorlage ist es, dass mehr Eltern eine Erwerbsarbeit aufnehmen. Bisher hat der Bund die Schaffung von Kita-Betreuungsplätzen mit 451 Mio. Franken unterstützt. Das 2003 in Kraft getretene Programm wurde mehrmals verlängert; es läuft noch bis Ende 2026.
Bei der geplanten Anschlusslösung wurde zuletzt über die Höhe, die Verwendung und die Anwendungsfelder der Fördergelder gestritten. Der Ständerat sprach sich im Dezember für eine neue Betreuungszulage aus, die über Beiträge der Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden und der Kantone finanziert wird, wohingegen der Nationalrat im März 2023 - also noch vor den eidgenössischen Wahlen im folgenden Herbst - ein Modell mit einem direkten Bundesbeitrag verabschiedet hatte.
Nun kommen sich die beiden Räte zumindest im Grundsatz näher. Der Nationalrat beschloss in Übereinstimmung mit dem Ständerat, die Vorlage als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)» zu präsentieren. Diese verlangt, dass Eltern höchstens 10% des Einkommens für die Kita-Plätze ihrer Kinder ausgeben müssen.
Inhaltlich besteht der Gegenvorschlag aus einer Betreuungszulage für bis achtjährige Kinder. Diese beträgt monatlich mindestens 100 Franken, wenn Kinder an einem Tag pro Woche in einer Institution betreut werden. Pro zusätzlichen halben Betreuungstag erhöht sich die Zulage um 50 Franken. Die Zulage ist auch für nicht erwerbstätige Eltern vorgesehen, wenn sich diese in Aus- oder Weiterbildung befinden. Über die Finanzierung der Zulagen entscheiden gemäss übereinstimmenden Beschlüssen beider Kammern die Kantone, wie bei den Familienzulagen.
Noch nicht einig sind sich die Räte bei den sogenannten Programmvereinbarungen. Mit diesen werden für die Kantone Anreize geschaffen, um weiter in die frühe Förderung zu investieren, Angebotslücken zu schliessen und institutionelle Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen zu schaffen. Für diese Programmvereinbarungen soll der Bund nach Meinung des Nationalrats für die ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes maximal 200 Mio. Franken zur Verfügung stellen. Eine SVP/FDP-Minderheit unterlag mit ihrem Antrag, diesen Beitrag zu halbieren.
Die Programmvereinbarungen sollen während 14 Jahren gelten. Geht es nach dem Nationalrat, sollen auch Massnahmen zur Verbesserung der pädagogischen und betrieblichen Qualität der Angebote sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden.
Darüber hinaus will der Nationalrat die Betreuungszulage nicht an die institutionelle Betreuung in einer Landessprache knüpfen, wie dies der Ständerat beschlossen hat. Weiter soll die Zulage für Kinder mit Behinderungen laut der grossen Kammer bis zum dreifachen Betrag ausgerichtet werden können, sofern der tatsächliche Mehraufwand dies rechtfertigt.
Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. Der Bundesrat erhielt vom Nationalrat zusätzlich den Auftrag, einen Bericht zu den Arbeitsbedingungen in Kitas zu erarbeiten. (sda)
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Nicht der Bund, sondern Arbeitgeber und allenfalls Arbeitnehmer sollen künftig die familienergänzende Kinderbetreuung finanzieren. Das schlägt die zuständige Ständeratskommission vor. Sie hat ihre Anträge zur Kita-Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.
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