Arbeitsgesetz: Kommission will Ausnahmen für Start-ups | Penso
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Arbeitsgesetz: Kommission will Ausnahmen für Start-ups

Jungunternehmen sollen punkto Arbeitszeitvorschriften mehr Flexibilität erhalten. Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats hat dazu einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung gegeben.

17.11.2022
Lesezeit: 1 min
iStock / mihailomilovanovic

Das geltende Arbeitsrecht biete gerade neu gegründeten Unternehmen nicht genügend Spielraum, findet die WAK. Gerade in der Anfangsphase sei viel Engagement nötig, und geregelte Arbeitszeiten gebe es häufig nicht. Das Arbeitsgesetz sei trotz der bestehenden Ausnahmen für Start-ups zu rigide.

Gesundheitsschutz-Normen bleiben

Die Nationalratskommission will mit ihrem Entwurf eine parlamentarische Initiative des St. Galler FDP-Nationalrats Marcel Dobler umsetzen. Konkret schlägt sie vor, dass Mitarbeitende, die finanziell am Unternehmen beteiligt sind, bis zu fünf Jahre nach dessen Gründung vom Arbeitsgesetz ausgenommen sein sollen. Bestimmungen, die dem Gesundheitsschutz dienen, sollen aber dennoch auch bei ihnen anwendbar bleiben.

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