Unfallversicherung soll für alle Vergewaltigungsopfer zahlen
Opfer von sexuellen Übergriffen, sexueller Nötigung und Vergewaltigungen sollen von der Unfallversicherung für gesundheitlich bedingte Kosten immer entschädigt werden müssen. Heute entsprechen bestimmte Übergriffe nicht der rechtlichen Definition eines Unfalls, und Opfer erhalten nichts.