Bundesrat verlängert erneut die Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung
Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 beschlossen, die aktuell auf 24 statt der gesetzlich vorgesehenen 12 Monate festgelegte Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) ein weiteres Mal zu verlängern. Diese Verlängerung gilt bis zum 31. Januar 2027.