St. Galler Pflegeverbände scheitern mit Beschwerde am Bundesgericht
Das Bundesgericht ist nicht auf eine Beschwerde der Pflegeverbände Curaviva St. Gallen und senesuisse gegen die St. Galler Regierung eingetreten. Die Beschwerde erweise sich als unzulässig, heisst es im Urteil des Bundesgerichts.