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Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) legt die Mindestanforderungen fest. Solange dieses Rahmengesetz erfüllt wird, besteht für die Unternehmen zusammen mit ihren Mitarbeitenden und der Vorsorgeeinrichtung ein grosser Gestaltungsspielraum. Es gibt also die Pflicht und die Kür.
An der Pflicht kommt kein Unternehmen vorbei, mit der Kür kann es sich aber von den Mitbewerbern im Wettkampf um die besten Arbeitskräfte abheben. Im Fokus zeigen die Experten, welche Gestaltungselemente bestehen und wie diese mit den Bedürfnissen des Unternehmens und der Mitarbeitenden in Einklang gebracht werden können.