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Der grösste Vermögensteil der meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz ist das Altersguthaben in der Pensionskasse. Grund genug, sich mit der Pensionskasse auseinanderzusetzen. Doch wie wäre es, sich nicht nur um die eigene Pensionsplanung zu kümmern, sondern die Geschicke der Pensionskasse mitzubestimmen?
Das ist möglich, da die obersten Organe – sprich Stiftungsräte – der Pensionskassen zur Hälfte aus Arbeitnehmenden-Vertretenden bestehen. Wie Frau oder Mann Stiftungsrätin oder Stiftungsrat wird, welche Aufgaben mit dem Amt verbunden sind, und welche Risiken lauern, klärt das Dossier Stiftungsrat.