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Herr Karlsson muss für drei Wochen ins Ausland auf Montage; Frau Schultze (Grenzgängerin in die Schweiz) möchte auch nach der Corona-Sonderregelung zwei Tage die Woche im Homeoffice arbeiten. Was ist betreffend Sozialversicherungen vorzukehren?
Ein Unternehmen schickt eine angestellte Person für wenige Tage ins Ausland. Dabei handelt es sich aus Sozialversicherungssicht um eine Entsendung. Eine Bescheinigung A1 ist dabei nicht in jedem Fall erforderlich.
Mitarbeitende von Kuoni und ihren Schwestermarken unter dem Dach von DER Touristik Suisse dürfen neu dort arbeiten, wo andere Ferien machen. Wie es zu Workation kam und was Arbeitgebende dabei berücksichtigen müssen, erklärt der HR-Leiter Jonas Belardinelli.