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Das eigene Kind hat plötzlich Fieber, der Partner hat einen Hexenschuss oder die Schwiegermutter ist gestürzt? All dies sind Beispiele von Situationen, in denen Arbeitnehmende kurzfristig von der Arbeit entbunden werden müssen, um ihre Angehörigen zu betreuen. Neu sind diese Situationen genauer geregelt und der Kreis der Angehörigen wurde erweitert. Doch nicht nur Kurz-Absenzen sind im Gesetz verankert, sondern neu ist auch über das Erwerbsersatzgesetz ein vierzehnwöchiger Betreuungsurlaub samt -entschädigung geregelt.
Mit all diesen Regelungen will der Gesetzgeber die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung verbessern. Über die Massnahmen und Folgen im einzelnen klären unsere Experten im Fokus auf. Gefordert sind auf jeden Fall die Arbeitgebenden, die sich auf vermehrte berechtigte Absenzen ihrer Mitarbeitenden einstellen müssen.