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Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit
Einen Aspekt dieser besonderen Art von Arbeitsunfähigkeit hat das Bundesgericht geklärt. Doch gibt es noch weitere Aspekte, die zu berücksichtigen sind.
iStock / Prostock-Studio
Der Entscheid 1C_595/2023 des Bundesgerichts[1] sorgte im vergangenen Sommer nicht nur für Schlagzeilen, sondern auch für Verwirrung: In den Medien fanden sich Aussagen wie «Arbeitgeber dürfen nun auch bei Krankheit kündigen», und es war von angeblichen «gesunden Arbeitsunfähigen» die Rede.
Von einer arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit spricht man, wenn der betroffene Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung aus gesundheitlichen Gründen nur mit Bezug auf seine konkrete Arbeitsstelle nicht erbringen…
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