Abonnieren Sie jetzt Penso und bleiben Sie auf dem Laufenden.
Mit 6 Printausgaben pro Jahr und dem vollen Zugriff auf alle Artikel auf penso.ch sind Sie stets gut informiert.
Ab 2024 können in Basel neu auch Betreuungsleistungen durch Familienangehörige vergütet werden. Die Basler Regierung hat die Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen entsprechend angepasst.
Mit dieser Anpassung wird die Versorgungslücke bei der Haus-Betreuung durch Angehörige geschlossen, wie die Regierung mitteilte. Die beschlossene Anpassung ermögliche, dass Menschen mit schweren Erkrankungen und Behinderung ein selbstbestimmteres Leben in ihrem gewohnten Umfeld führen könnten.
Die jährlichen Kosten der Vergütungsregel werden auf 500000 bis 1 Mio. Franken geschätzt. Mittelfristig gehe man davon aus, dass die Vergütung der Betreuungsleistungen durch Familienangehörige dazu führe, dass teure Heimeintritte zeitlich verzögert werden können.
Betreuung durch Familienangehörige soll in Basel vergütet werden