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Das Abkommen verbessert die aktuelle Regelung der Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern.
Es war im Dezember 2020 nach jahrelanger Verhandlung unterzeichnet worden. Mit dem neuen Abkommen behält die Schweiz 80% der regulären Quellensteuer auf dem Einkommen von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die neu in der Schweiz arbeiten. Die neuen Grenzgängerinnen und Grenzgänger werden auch in Italien ordentlich besteuert, wobei eine Doppelbesteuerung beseitigt wird. Als «neue» Grenzgängerinnen beziehungsweise Grenzgänger gelten Personen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens in den Arbeitsmarkt eintreten. (he)
Bundesrat verabschiedet neues Grenzgängerabkommen mit Italien