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Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt im kommenden Jahr bei 1.25%. Zu diesem Satz müssen Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium mindestens verzinst werden.
Der Bundesrat legte die Höhe des Mindestzinssatzes fest. Entscheidend für die Höhe des Satzes sind von Gesetzes wegen die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Eine Senkung des Mindestzinssatzes war laut einer Mitteilung für den Bundesrat nicht angezeigt. Nach dem Rückgang von 2022 habe sich die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen aufgrund der guten Renditen der letzten beiden Jahre und der leicht positiven Rendite von 2025 stabilisiert, auf einem guten Niveau.
Auch für mehr Zinsen auf den Vorsorgeguthaben im Obligatorium sah der Bundesrat keine Rechtfertigung. Die Zinsen auf Bundesobligationen seien zurzeit tief. Er argumentierte zudem mit den ökonomischen, handels- und geopolitischen Verwerfungen und den damit verbundenen Unsicherheiten.
Für einen Mindestzinssatz von weiterhin 1.25% hatten sich auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge und die Mehrheit der konsultierten Sozialpartner ausgesprochen.
BVG-Mindestzinssatz bleibt 2026 bei 1.25%