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Das Umkleiden zählt im Kantonsspital Baselland neu als Arbeitszeit

Das Umkleiden gilt für die Mitarbeitenden des Kantonsspitals Baselland (KSBL) ab dem 1. Januar 2025 als Arbeitszeit. Zudem erhalten alle dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Angestellten eine Lohnerhöhung von durchschnittlich 0.5%.

06.11.2024
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iStock / andresr

Die Massnahmen umfassen laut Mitteilung des Kantonsspitals Baselland (KSBL) unter anderem die Einführung einer Samstagszulage von 3 Franken pro Stunde, individuelle strukturelle Lohnerhöhungen bei jüngeren Mitarbeitenden sowie die teilweise Anpassung bei der Einreihung von Medizinischen Praxisassistenten. Auch seien weitere strukturelle unterjährige Lohnanpassungen im Rahmen des Spitallohnvergleichs vorgesehen.

Sollarbeitszeit für Ärzte eindeutig definiert

Neu gilt die Umkleidezeit der Mitarbeitenden als Arbeitszeit. Die Gewerkschaften haben zugestimmt, diese neue Praxis im GAV neu zu regeln, wie es weiter heisst. Darüber hinaus beträgt die Soll-Arbeitszeit neu für die Oberärztinnen und Oberärzte 46 Stunden pro Woche. Bisher war diese mit «42-50 Stunden» unscharf definiert.

Die finanzielle Situation des KSBL sei angespannt. Dennoch würden 2025 weitere Massnahmen zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen umgesetzt. Das Spital hatte im Jahr 2023 einen Verlust von knapp 25 Millionen präsentiert.

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