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Ob angestellt, selbständig oder nicht erwerbstätig: Der Status wirkt sich auf Sozialversicherungsbeiträge sowie -leistungen aus. Nicht immer besteht Einigkeit.
Die Welt ist nicht schwarz und weiss. Das gilt auch für die unterschiedlichen Formen von Erwerbstätigkeiten, die in mannigfaltigen Schattierungen auftreten. Für die Unterstellung und insbesondere die Beitragserhebung müssen die Ausgleichskassen aber entscheiden, ob eine Person respektive ihre konkrete Tätigkeit im Einzelfall als angestellt oder selbständig erwerbstätig zu klassifizieren ist.
Welche Kriterien bei der Zuteilung in die eine oder andere Schublade angewandt werden und welche Folgen daraus für die Auftraggeberinnen und Auftragnehmer erwachsen können, erläutern die Expertinnen und Experten in diesem Dossier. Zudem gehen wir der Frage nach, ob die heute angewandten Kriterien und die zur Wahl stehenden Stati der aktuellen Arbeitswelt noch entsprechen oder ob zwischen Schwarz und Weiss noch ein Grauton definiert werden müsste.
Erwerbsstatus