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Die britische Gewerkschaft ACDU gab bekannt, dass sie den Plattformbetreiber Uber an seinem Europasitz in Amsterdam wegen Verstössen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verklagt habe. Grund ist Intransparenz bei der Sammlung von Mitarbeiterdaten.
Die Gewerkschaft beanstandet, dass Uber den Fahrern keinen Einblick über gesammelte Fahrerdaten herausgibt und auch nicht transparent macht, nach welchen Kriterien der Uber-Algorithmus Aufträge für Fahrten disponiert. Die Klägerin verweist in ihrer Klage auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Gewerkschaft argumentiert, dass die Fahrer einer Leistungsüberwachung unterlägen. Diese Performanz-Daten werden – so die weitere Begründung – verschlagwortet (getagged) und mit den Profildaten der Fahrer verknüpft. Die Tags enthalten Informationen wie «verspätete Ankunft», «ungebührliches Verhalten», «Erscheinung», «vom Passagier abgelehnt». Diese Vorgehensweise widerspreche der von Uber in weltweiten Rechtsfällen häufig vorgetragenen Argumentation, dass die Uber-Fahrer selbständig seien und keiner Managementkontrolle unterlägen.
Wiederholten Aufforderungen nach Offenlegung der gesammelten Daten kam Uber nicht nach. Die Gewerkschaft sieht darin eine Verletzung der Datenschutzgrundverordnung und fordert Compliance.
Das Magazin netzpolitik.org bewertet diese Klage als richtungsweisend für viele Beschäftigte der so genannten «Gig-Economy», in der Plattformbetreiber selbständig Tätige beschäftigen – beispielsweise handelt es sich um Kurierdienste, Vermietungsportale, Handelsplattformen. Viele dieser Plattformen nutzen Kundenbewertungen und Leistungsdaten der Mitarbeitenden für das Qualitätsmanagement ihrer Services. (he)
Fahrergewerkschaft verklagt Uber und fordert Datentransparenz