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Die unterzeichnenden Sozialpartner der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Schweiz haben für das Jahr 2021 eine nominale Erhöhung der Effektivlöhne (+0.4%) und der Mindestlöhne (+0.2%) beschlossen. Von der Effektivlohnerhöhung wurden 0.3% individuell und 0.1% kollektiv zugesichert.
Im Rahmen der wichtigsten GAV, d.h. der GAV mit mindestens 1500 unterstellten Personen, wurde von den Sozialpartnern für das Jahr 2021 eine nominale Effektivlohnerhöhung von durchschnittlich 0.4% vereinbart (2020: 0.9%). Unter Einbezug der Teuerungsprognosen für das Jahr 2021 (+0.5%) dürften die Reallöhne im GAV-Bereich um 0.1% sinken. Von den Effektivlohnanpassungen sind nahezu 589000 Personen betroffen (2020: 632000). Dies geht aus der Erhebung über die gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüsse hervor, die vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführt wird.
Das Effektivlohnwachstum betrug im Sekundärsektor 0.1% und im Tertiärsektor 0.6%. Der Gesamtdurchschnitt liegt bei 0.4%. 2021 gliederte sich die Erhöhung der GAV-Löhne von insgesamt 0.4% in 0.3% individuelle und 0.1% generelle Erhöhungen. Somit wurden lediglich 21% der für Lohnerhöhungen bestimmten Lohnsumme gleichmässig an die betroffenen Personen verteilt.
Die in den wichtigsten GAV festgelegten Mindestlöhne wurden 2021 um 0.2% angehoben (2020: 0.7%). Die Abschlüsse zu den Mindestlöhnen betreffen etwas mehr als 1565000 Personen. Das Mindestlohnwachstum betrug 0.1% im Sekundärsektor und 0.3% im Tertiärsektor.
GAV-Löhne stiegen 2021 um 0.4%