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Stirbt ein Elternteil kurz nach der Geburt eines Kindes, hat der überlebende Vater oder die überlebende Mutter künftig Anspruch auf 16 Wochen Urlaub. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat dafür ausgesprochen.
Die kleine Kammer hiess die Vorlage, ausgelöst durch eine parlamentarische Initiative der früheren St. Galler GLP-Nationalrätin Margrit Kessler, mit 38 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.
Einen über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten Urlaub von 16 Wochen einzuführen, folge einer simplen Logik, sagte Kommissionssprecher Damian Müller (FDP). Der hinterbliebene Vater erhalte einen Urlaub von 14 Wochen, wenn die Mutter während des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs stirbt. Die hinterbliebene Mutter erhalte einen Urlaub von 2 Wochen, wenn der Vater während der sechsmonatigen Rahmenfrist des Vaterschaftsurlaubs stirbt. Mit der bereits bestehenden Vater- beziehungsweise Mutterschaftsentschädigung ergebe das insgesamt einen Anspruch auf 16 Wochen Urlaub.
Mit der neuen Lösung will das Parlament verhindern, dass der Mutterschafts- respektive der Vaterschaftsurlaub bei einem Todesfall kurz nach der Geburt eines Kindes erlöscht. Heute ist dieser Fall nicht klar geregelt. Auch der Bundesrat sprach sich für die Vorlage aus. Sie gewährleiste die Gleichbehandlung der hinterlassenen Mutter respektive des hinterlassenen Vaters. Die Folgekosten seien vernachlässigbar, betonte Gesundheitsminister Alain Berset.
Todesfälle aufgrund von Komplikationen nach einer Schwangerschaft oder Geburt sind in der Schweiz sehr selten. Von 2005 bis 2021 waren laut Bundesamt für Statistik (BFS) durchschnittlich fünf von rund 82000 Geburten betroffen. Die Kosten für die Erwerbsersatzordnung für 2024 werden auf 120000 Franken geschätzt. 80000 Franken entfallen auf den Urlaub für hinterbliebene Väter und 40000 Franken auf den Urlaub für hinterbliebene Mütter. (sda)
Hinterlassene Elternteile erhalten 16 Wochen Urlaub