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Dividenden, die eine gewisse Renditeschwelle übersteigen, könnten künftig in der Schweiz als Lohn gelten. Der Bundesrat will bei der nächsten AHV-Revision prüfen, das Gesetz entsprechend abzuändern, um Verluste bei den AHV-Beiträgen einzudämmen.
Wie der Bundesrat mitteilt, hat er diesen Vorschlag in einem Bericht festgehalten, den der Ständerat im März 2023 vom Bundesrat verlangte. Die kleine Kammer überwies damals ein Postulat von Ständerätin Eva Herzog (SP) an die Landesregierung. Darin machte Herzog geltend, mit den 2009 und 2020 eingeführten Unternehmenssteuerreformen seien in der Schweiz die Anreize zur Ausrichtung von Dividenden anstelle von Löhnen gestiegen.
Wiederholt aufgetaucht, aber vom Bundesrat wenig konkret beantwortet worden sei bisher die Frage, wie sich diese steuerliche Entlastung auf die Beiträge für die Sozialversicherungen auswirke.
Der Bundesrat schreibt nun, Dividenden böten einen Steuervorteil, da sie nur noch teilbesteuert würden. Sie seien im Gegensatz zu Löhnen von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Er stelle eine stetige Zunahme der Anzahl Kapitalgesellschaften fest und damit auch von Unternehmen, die Dividenden anstelle von Löhnen auszahlen. Für 2018 lasse sich sagen, dass die Gründungen von Kapitalgesellschaften anstelle von Einzelunternehmen zu einem geschätzten Ausfall von AHV-Beiträgen in der Höhe von 182 Mio. Franken geführt habe.
Im vom Bundesrat verabschiedeten Bericht heisst es weiter, dass die Ausgleichskassen «regelmässig Missbrauchsfälle» feststellten.
Hohe Dividenden könnten in der Schweiz künftig als Lohn gelten