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Wer eine ordentliche AHV-Rente erhalten will, soll künftig mindestens drei Jahre statt nur ein Jahr eingezahlt haben müssen. Die Beitragszeit für die ordentliche IV-Rente will die SGK des Nationalrats von heute drei auf fünf Jahre erhöhen.
Mit 12 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung und Stichentscheid von Präsidentin Regine Sauter (FDP) hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats der parlamentarischen Initiative von Thomas de Courten (SVP) Folge gegeben. Als Nächstes beschäftigt sich die Schwesterkommission des Ständerats mit dem Geschäft.
Die knappe Mehrheit der Nationalratskommission möchte mit dem Schritt für mehr Leistungsgerechtigkeit in der AHV und IV sorgen und verhindern, dass auch bei kurzen Beitragszeiten lebenslange Renten ausgerichtet werden. De Courten begründete seine Initiative auch damit, dass die Finanzierung der beiden Sozialwerke mittel- und langfristig nicht gesichert sei. (sda)
Kommission will minimale Beitragszeiten verlängern