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Die Sozialpartner der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Schweiz haben für das Jahr 2024 eine Erhöhung der Effektivlöhne um durchschnittlich 2.1% und der Mindestlöhne um durchschnittlich 2% beschlossen. Die durchschnittlichen Lohnanpassungen von insgesamt 2.1% gliederten sich in 0.4% individuelle und 1.7% kollektive Erhöhungen.
Dies geht aus der Erhebung über die gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüsse hervor, die vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführt wird. Im Rahmen der wichtigsten GAV, d. h. der GAV mit mindestens 1500 unterstellten Personen, wurde von den Sozialpartnern für das Jahr 2024 eine nominale Effektivlohnerhöhung von durchschnittlich 2.1% vereinbart (2023: 2.5%; 2022: 0.8%; 2021: 0.4%; 2020: 0.9%). Unter Einbezug der Teuerungsprognosen für das Jahr 2024 (+1.2%) dürften die Reallöhne im GAV-Bereich dieses Jahr um 0.9% ansteigen. Von den Effektivlohnanpassungen sind etwas mehr als 613000 Personen betroffen.
Wie im letzten Jahr verteilte sich der durchschnittliche Anstieg der GAV-Löhne für 2024 hauptsächlich auf kollektive Erhöhungen (+1.7%) und zu 0.4% auf individuelle Erhöhungen. Somit wurden 81% der für Lohnerhöhungen bestimmten Lohnsumme gleichmässig an die betroffenen Personen verteilt. Sowohl im Sekundärsektor (87%) als auch im Tertiärsektor (78%) fielen die kollektiven Erhöhungen stärker aus.
Die in den wichtigsten GAV festgelegten Mindestlöhne wurden 2024 um 2% angehoben (2023: 1.9%; 2022: 0.6%; 2021: 0.2%; 2020: 0.7%). Nahezu 1.8 Millionen Personen sind einem GAV unterstellt, in dem normative Bestimmungen festgehalten und Mindestlöhne vereinbart wurden.
Löhne in Gesamtarbeitsverträgen sind 2024 gestiegen