Nach Genfer Uber-Urteil: Was schuldet das Unternehmen seinen Fahrern? | Penso
Schliessen

Nach Genfer Uber-Urteil: Was schuldet das Unternehmen seinen Fahrern?

Der Fahrdienstvermittler Uber kann seine Tätigkeit in Genf vorerst fortsetzen. Das US-Unternehmen hat einen Vorschlag eingereicht, wie es die Vergangenheit mit seinen Fahrern regeln will, die als Angestellte und nicht mehr als Selbstständige betrachtet werden.

14.10.2022
Lesezeit: 1 min
istockphoto, 5./15 WEST

Der Kanton will diesen nun prüfen. Dies werde einige Wochen in Anspruch nehmen, teilte das Departement für Genfer Wirtschaftsdepartement am Freitag mit. Weil die Schlichtung zwischen Uber und den Gewerkschaften Unia und SIT vor kurzem gescheitert sei, sei die Zeit für Verhandlungen nun vorbei. Nun ist das kantonale Amt für Arbeitsinspektion und Arbeitsbeziehungen gefordert. Es ist zuständig für die Prüfung eines von Uber eingereichten Vorschlags.

Der Vorschlag bezieht sich auf die Lohn- und Sozialversicherungsrückstände, die das Unternehmen seinen Fahrern, die bis vor kurzem noch als Selbstständige arbeiteten, auszahlen will. Es gehe darum, «die Differenz zwischen den geschuldeten und den erhaltenen Beträgen zu berechnen», betont das Wirtschaftsdepartement.

Die Berechnungen seien sehr komplex. Insbesondere müssen die Arbeitszeit und die Berufsauslagen geschätzt werden. Deshalb werde es einige Wochen dauern, bis ein Resultat vorliege.

Bis zum Abschluss des Prüfungsverfahrens wird das Beschäftigungsverbot für Uber ausgesetzt. Das Departement von Staatsrätin Fabienne Fischer (Grüne) ist der Ansicht, dass die Verpflichtungen, die das kalifornische Unternehmen angekündigt hat, «eine vertiefte Prüfung rechtfertigen».

Der bevorstehende Abschluss des Uber-Dossiers bezüglich der Lohnrückstände sei nur der Anfang der Regulierung des Sektors der digitalen Geschäftsmodelle, heisst es weiter. Denn in diesem neuen Bereich müssten noch dauerhafte Modelle gefunden werden, die sozial und ökologisch verantwortlich seien. (sda)

vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 (0)41 317 07 07 | info(at)vps.epas.ch