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Negative Formulierungen im Arbeitszeugnis – erlaubt?

Arbeitszeugnisse müssen sowohl wohlwollend als auch wahrheitsgemäss ­ausgestellt werden. Gibt es Negatives über den Arbeitnehmer zu berichten, ­befindet sich der Arbeitgeber in einer Zwickmühle. Ein Leitfaden zum Umgang mit diesem Konflikt.

02.12.2024
Lesezeit: 7 min
iStock / Aleksandra Aleroeva
Negative Formulierungen im Arbeitszeugnis, selbst wenn sie der Wahrheit entsprechen, führen häufig zu rechtlichen Streitigkeiten. Um das Risiko eines Gerichtsverfahrens zu minimieren, stellen Arbeitgeber daher oft positiv formulierte Arbeitszeugnisse aus. Die weitverbreitete Annahme, dass Arbeitszeugnisse keine negativen Formulierungen enthalten dürfen, ist jedoch falsch. Ein Arbeitszeugnis muss zwar wohlwollend, aber auch wahrheitsgemäss sein. Das Auslassen von negativen Tatsachen kann im schlimms…
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