Parlament kann über die Finanzierung der 13. AHV-Rente entscheiden | Penso
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Parlament kann über die Finanzierung der 13. AHV-Rente entscheiden

Das Parlament kann über die Finanzierung der 13. AHV-Rente entscheiden. Der Bundesrat hat die Botschaft an die Räte verabschiedet. Zur Debatte steht eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und eine Senkung des Bundesbeitrags an die AHV.

21.10.2024
Lesezeit: 2 min

Der Bundesrat erntete mit seinen Vorschlägen für die Finanzierung der im März an der Urne beschlossenen 13. AHV-Rente laute Kritik. In seiner Botschaft hält er nun aber daran fest, den Zuschlag allein mit zusätzlichen Mehrwertsteuer-Prozenten zu finanzieren und den Bundesbeitrag an das Sozialwerk zu kürzen.

8.8% Mehrwertsteuer

Der Mehrwertsteuer-Normalsatz würde von heute 8.1 auf 8.8% steigen, der Sondersatz für die Hotellerie um 0.4 Prozentpunkte auf 4.2% und der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs von 2.6 auf 2.8%. Diese Mehreinnahmen sollen die AHV bis 2030 im Gleichgewicht halten.

Weiter will der Bundesrat den Bundesbeitrag an die AHV von heute 20.2% auf neu 19.5% der Ausgaben der 1. Säule senken. Hintergrund ist die angespannte Finanzlage. Statt rund 850 Mio. Franken müsste der Bund so noch rund 450 Millionen für die 13. AHV-Rente auslegen.

Auszahlung im Dezember

Ausbezahlt werden soll der «Dreizehnte» ab 2026 jeweils im Dezember an alle, die zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf eine AHV-Rente haben. Er darf nicht dazu führen, dass AHV-Bezügerinnen und -Bezügern die Ergänzungsleistungen gekürzt werden. Dieser Vorschlag stiess in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Zustimmung.

Entscheid an der Urne

Über die Erhöhung der Mehrwertsteuer für die 13. AHV-Rente muss erneut an der Urne entschieden werden, spätestens im September 2025. Zuvor - spätestens bis im März 2025 - muss das Parlament die Vorlage fertig beraten haben. Eine nächste AHV-Reform steht zudem bevor: Der Auftrag des Parlaments, bis 2026 Pläne für eine nächste umfassende AHV-Revision ab 2030 vorzulegen, liegt beim Bundesrat.

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