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Schwangerschaft: Trotz freudiger Erwartung an Versicherung denken
Für eine schwangere Mitarbeiterin gelten besondere Bestimmungen im Arbeitsrecht, zudem besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Schwangere selbst tut gut daran, sich über Leistungen und Beitragspflichten in den Sozialversicherungen Gedanken zu machen.
Von Kurt Häcki
iStock / amriphoto
Marina Müller ist schwanger. In fünf Monaten erwartet sie ihr erstes Kind. Ihre Gedanken kreisen vor allem um das werdende Leben. Damit verbunden sind freudige Erwartungen sowie Unsicherheiten. Bezüglich der Sozialversicherungen stehen die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung im Vordergrund. Nebst Fragen zur Beitragspflicht an die AHV/IV/EO und zur Arbeitslosenversicherung sind auch arbeitsrechtliche Fragen zu beachten. Dazu sollen die nachfolgenden Ausführungen einen Überblick ge…
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Schwangerschaft: Trotz freudiger Erwartung an Versicherung denken