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BVG

Swiss Life senkt Umwandlungssätze in der Vollversicherung ab 2022

Das Tiefzinsumfeld drückt weiter auf die Renten in der beruflichen Vorsorge. Swiss Life will die Umwandlungssätze in der Vollversicherung ab dem kommenden Jahr senken. Bestehende Renten sollen unverändert bleiben.

29.03.2021
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istock, alexsl

Damit will Swiss Life die systemfremde Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentenbezügern schrittweise reduzieren, wie der Lebensversicherer mitteilt. Die massgebenden, gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen nach BVG würden jederzeit eingehalten. Die Vollversicherung werde stark von den KMU nachgefragt und soll auch weiterhin angeboten werden. Eine nachhaltige Stabilisierung der beruflichen Vorsorge stehe seit Längerem auf der politischen Agenda. Eine Anpassung der Umwandlungssätze auf 6 %, wie dies in der aktuellen bundesrätlichen Botschaft zur BVG-Reform vorgesehen sei, sei aufgrund der demografischen Entwicklung und des Tiefzinsumfelds dringend.
Zum 1. Januar 2022 soll der der Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil des Altersguthabens für Frauen (Alter 64) und für Männer (Alter 65) auf 6,50 % von derzeit 6,80 % sinken und ab 2023 noch 6,20 % betragen. Im überobligatorischen Teil des Altersguthaben wird der Umwandlungssatzes bei Frauen von 5,00 auf 4,76 bzw. 4,54 % reduziert. Bei Männern sinken die Zinssätze von 4,95 % auf 4,71 bzw. 4,49 %. (awp sda)

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