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Tessiner Firmen können ab Mitte April ihre Belegschaft regelmässigen Coronavirus-Tests unterziehen. Voraussetzung ist, dass mindestens 60 % der Mitarbeitenden zu den Tests einwilligen, wie Gesundheitsdirektor Raffaele De Rosa am Freitag vor den Medien erklärte.
Im Vorfeld müsse zudem geklärt werden, ob die Mitarbeitenden einer Firma einem erhöhtem Risiko für eine Coronavirus-Infektion ausgesetzt seien oder nicht, fuhr De Rosa fort. Bei einem erhöhten Risiko muss die Firma mindestens zehn Mitarbeitende zählen, um Massentests durchführen zu können. Unternehmen mit einem niedrigen Ansteckungsrisiko für die Mitarbeitende müssten lediglich fünf Angestellte haben, um die Kritierien für präventive Massentests zu erfüllen, erklärte De Rosa. In beiden Fällen müssen sich die Firmen zu wöchentlichen Tests während mindestens eines Monats verpflichten. Die Kosten werden vom Bund übernommen.
Im Falle eines positiven Resultats nach einem Antigen-Schnelltests - der direkt vor Ort in der Firma durchgeführt werde - müsse die betreffende Person isoliert und einem PCR-Test unterzogen werden, hielt De Rosa fest. Dieser zweite Test sei nötig, um das erste Testresultat zu bestätigen oder zu widerlegen. Bis Ostern könnten Firmen ihr Interesse beim Kanton anmelden, sagte De Rosa weiter. Ab Mitte April könnten sie sich dann für Tests anmelden. (sda)
Tessin: Corona-Massentests für Firmen ab Mitte April