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Künftig sollen sich mehr Selbstständige freiwillig gegen Unfälle versichern können. Der Bundesrat will die Eintrittsschwelle senken. Profitieren sollen davon insbesondere Menschen mit tiefen Einkommen und Frauen.
Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnungsänderung zur Diskussion gestellt. Bis zum 2. April können sich Interessierte dazu äussern. Danach will die Landesregierung definitiv darüber entscheiden.
Heute darf der versicherte Verdienst nicht weniger als 66690 Franken pro Jahr - oder 45% des Höchstbetrags des versicherten Verdiensts - betragen. Künftig soll diese Eintrittsschwelle gemäss dem Vorschlag des Bundesrats bei 44460 Franken oder 30% des Höchstbetrags liegen. Die Unfallversicherung soll so für Selbstständige zugänglicher werden. Im Gegensatz zu Arbeitnehmenden sind Selbstständige nicht obligatorisch gegen Unfälle versichert.
Ein Grossteil der Selbstständigen schliesse heute keine Versicherung ab, weil ihr Verdienst unter der genannten Eintrittsschwelle liege, schrieb der Bundesrat. Davon seien besonders die Berufsgruppen mit den tiefsten Einkommen und Frauen betroffen. Mit der Neuregelung könnten sich gemäss Schätzungen des Bunds rund 40000 weitere Selbstständige versichern.
Der Bundesrat schlägt zudem vor, dass die Versicherer die Eintrittsschwelle je nach Beschäftigungsgrad der Selbstständigen in Teilzeit anpassen können. Insbesondere im kulturellen Bereich sei es nämlich nicht selten, dass Personen mehrere Teilzeitbeschäftigungen gleichzeitig als Arbeitnehmende und/oder Selbstständige ausübten.
Unfallversicherung soll mehr Selbstständigen offenstehen