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Am 27. September 2020 hat das Volk dem Vaterschaftsurlaub zugestimmt. Am 1. Januar 2021 tritt die Gesetzesänderung in Kraft. Balmer-Etienne hat in einem Merkblatt zusammengestellt, wie Gesetz und Personalreglement in Einklang gebracht werden können.
Ab dem 1. Januar 2021 können frisch gebackene Väter bis zu zwei Wochen Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen. Finanziert wird dieser wie auch der Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO). Im Artikel «Das EO-Gesetz macht Furore» im Fokus Familienzeit ist von der Anspruchsberechtigung bis zur Koordination mit anderen Sozialversicherungen alles rund um die Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung ausführlich beschrieben.
Nur weil der Vaterschaftsurlaub nun gesetzlich geregelt ist, sind die Arbeitgebenden allerdings nicht aus dem Schneider. Sie müssen nun sicherstellen, dass ihre Personalreglemente nicht im Widerspruch zum Gesetz stehen. Zudem können sie sich auch überlegen, ob sie ihren Angestellten Leistungen über das gesetzliche Minimum hinaus gewähren wollen. (gg)
Vaterschaftsurlaub: Auswirkungen aufs Personalreglement