Wurde bis zur Einführung freiwillig, auf einem Personalreglement basierend bezahlter Vaterschaftsurlaub gewährt, hätte diese Regelung hinterfragt und im Detail neu formuliert werden sollen:
- Sollen die bisher gewährten Tage zusätzlich zu den 14 durch die EO finanzierten Tage gewährt werden?
- Soll während der bisher gewährten Tage 100% Lohn und für die restlichen Tage die 80% Taggeld mit max. 196 Franken pro Kalendertag entrichtet werden?
- Oder sollen die bis anhin gewährten bezahlten Absenztage vollständig gestrichen und auf die 14 Tage EO-Taggeld für Väter verwiesen werden?
Lohnkürzung – kann oder will ich mir das leisten?
Wird das Taggeld durch den Arbeitgeber entrichtet und folglich der Lohn um 20% respektive für Mehrverdiener die 14 Tage auf 2744 Franken gekürzt, stellt der Bezug des Vaterschaftsurlaubs weitere Fragen in den Raum:
Kann ich mir die Lohnkürzung leisten?
Beispielsweise würde bei einem Jahreseinkommen von brutto 60000 Franken die Kürzung rund 460 Franken ausmachen.
Will ich mir die Lohnkürzung leisten?
Liegt das Jahreseinkommen bei brutto 120000 Franken, macht die Kürzung rund 1860 Franken aus. Diese überproportionale Kürzung entsteht aufgrund des maximalen Tagesansatzes von 196 Franken und entsteht progressiv ab einem Bruttojahreseinkommen von über 89425 Franken.
Wird der Lohn durch den Arbeitgeber gekürzt respektive nur das Taggeld entrichtet, liegt es nahe, dass sich ein junger Vater die Frage stellt, ob er sich den Vaterschaftsurlaub leisten kann oder will.
Vertraglich schlechter gestellt?
Da die Bestimmungen im Personalreglement meistens zum integrierten Bestandteil des Arbeitsverhältnisses erklärt wurden, können sie nicht beliebig angepasst werden; es bedarf der Zustimmung jedes Mitarbeitenden. Daher ist bei Verweigerung der Anpassungsannahme der Weg der Änderungskündigung zu prüfen.
Soll eine Änderungskündigung ausgesprochen werden, damit die Neuregelung der bezahlten Absenzen – aufgrund eines neuen Gesetzes – eingeführt wird?
Zusammenfassend
Neben dem bereits während des Abstimmungskampfes intensiv diskutierten Thema der zusätzlichen Abwesenheit, die vor allem für kleine- und mittelgrosse Betriebe eine organisatorische und operative Herausforderung darstellt, kommen einmalige wie auch wiederkehrende administrative Mehrarbeiten hinzu, die vorab auf oberster Ebene Entscheidungen verlangen respektive verlangt hätten. Dass die Auswirkungen dieser Entscheide sodann weder die Administration noch das Finanzielle, sondern vielmehr die Softfaktoren eines Unternehmens – grosszügig oder knausrig? – prägen, wurde wohl vielerorts unterschätzt.
Dass ein Unternehmen, das sich an die gesetzlichen Vorschriften hält, seitens Gesellschaft jedoch als knausrig bezeichnet wird, zeigt meiner Meinung nach auf, dass wir in diesem Thema hinterherhinken und mit der Einführung des Vaterschaftsurlaubs erst die Basis für weitere Regelungen gelegt wurde.
Vaterschaftsurlaub – Tücken in der Praxis