Bis zu 18 statt nur 12 Monate Kurzarbeitsentschädigung
Im Sommer soll der Bundesrat über einen Vorschlag zur Verlängerung der Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate entscheiden. Die mit wirtschaftlichen Problemen konfrontierten Unternehmen würden dadurch mehr Zeit haben, um sich an die Marktlage anzupassen.