Abonnieren Sie jetzt Penso und bleiben Sie auf dem Laufenden.
Mit 6 Printausgaben pro Jahr und dem vollen Zugriff auf alle Artikel auf penso.ch sind Sie stets gut informiert.
Unternehmen, die in den Jahren 2020 und 2021 im summarischen Verfahren Kurzarbeitsentschädigung (KAE) abgerechnet haben, können ein Gesuch auf Überprüfung ihrer KAE-Ansprüche für diesen Zeitraum stellen.
Aufgrund eines Bundesratsentscheids kann für Mitarbeitende im Monatslohn ein Ferien- und Feiertagsanteil geltend gemacht werden. Unternehmen können ab dem 7. Juli 2022 entsprechende Gesuche via eService auf dem Portal arbeit.swiss einreichen.
Ab 7. Juli möglich: Online Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigung beantragen