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Die Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge sollen auch 2025 zu mindestens 1.25% verzinst werden. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) dem Bundesrat.
Über die Festsetzung des BVG-Mindestzinssatzes entscheidet der Bundesrat. Für das laufende Jahr hatte er den Mindestzinssatz um 0.25 Prozentpunkte auf 1.25% erhöht. Dabei soll es vorderhand bleiben, wie es in der Mitteilung der BVG-Kommission heisst.
Der Mindestzinssatz gibt vor, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Entscheidend für seine Höhe ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen und zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
BVG-Mindestzinssatz soll bei 1.25% bleiben