Die Weiterentwicklung der IV hat zum Ziel, die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und psychisch erkrankten Versicherten in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren zu verbessern, das Eingliederungspotenzial noch besser auszuschöpfen und die Vermittlungsfähigkeit zu optimieren. Dabei soll die Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt stärker ins Zentrum rücken und prioritär angegangen werden. Diese Zielsetzung kann nur erreicht werden, wenn alle beteiligten Akteure zusammenarbeiten und insbesondere die Schweizer Unternehmen Vertrauen in das Versicherungssystem und in die Arbeit der IV-Stellen haben.
Herausforderungen für die Arbeitgebenden
Der erste Arbeitsmarkt ist das erklärte Ziel der allermeisten Eingliederungsbemühungen. Dadurch werden Arbeitgebende zukünftig noch stärker mit den IV-Stellen zusammenarbeiten und in den Eingliederungsprozess involviert. Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung, Praktikumseinsätze oder erstmalige berufliche Ausbildungen sollen, wenn immer möglich, in Unternehmen des ersten Arbeitsmarkts erfolgen. Die Massnahmen werden dadurch wirtschafts- und praxisnäher und entsprechen deutlich mehr der beruflichen Realität als Massnahmen im geschützten Rahmen. Es ist davon auszugehen, dass die Erwartungen an die Arbeitgebenden steigen und sie vermehrt mit Anfragen konfrontiert werden. Bekanntermassen sind Eingliederungsmassnahmen von gesundheitlich handicapierten Menschen nicht aufwandsneutral. Oftmals sind Zusatzanstrengungen notwendig, braucht es individuell angepasste Rahmenbedingungen oder ist der Betreuungsaufwand deutlich erhöht. Arbeitgebende werden gefordert sein, nebst den ökonomischen Herausforderungen auch ihre soziale Verantwortung ausreichend zu gewichten und zusammen mit den IV-Stellen individuelle Eingliederungslösungen zu gestalten.
Möglichst einfache Zusammenarbeit mit den IV-Stellen
Den IV-Stellen ist bewusst, dass der verstärkte Fokus auf den ersten Arbeitsmarkt für die Arbeitnehmenden in vielen Fällen vorübergehenden Mehraufwand bedeuten kann und oftmals nur mit zusätzlichem Engagement möglich ist. Entsprechend soll die Zusammenarbeit mit den IV-Stellen so einfach wie möglich gestaltet und die Hemmschwelle zur Inanspruchnahme von IV-Leistungen reduziert werden. IV-Stellen können früher und einfacher kontaktiert werden, es sollen auch fallunabhängige Beratungen stattfinden und eine Meldung zur Früherfassung kann schon gemacht werden, bevor es zu krankheitsbedingten Absenzen kommt.
Zudem sind weitere finanzielle Anreize und versicherungstechnische Verbesserungen geplant. Beispielsweise kann die IV bei erstmaligen beruflichen Ausbildungen via Taggeld den Lehrlingslohn übernehmen oder bei Belastbarkeits- oder Aufbautrainings den Arbeitgeber für seinen Betreuungsaufwand entschädigen. Weiter können die IV-Stellen zugelassene Personalverleiher beiziehen und dadurch Arbeitgebende temporär vom Anstellungsrisiko entlasten. Schliesslich sind betroffene Menschen während Eingliederungsmassnahmen zukünftig gegen die Folgen von Unfall versichert und die IV übernimmt im Schadenfall das Haftpflichtrisiko. Dadurch sollen Arbeitgebende zusätzlich motiviert und die Bereitschaft für eine Zusammenarbeit im Rahmen der Eingliederung gefördert werden. Die IV-Stellen erweitern zudem ihr Angebot an Beratung und Begleitung. Dieses kann bei Bedarf bereits vor Eingliederungsmassnahmen stattfinden, soll einen laufenden Eingliederungsprozess unterstützen und anschliessend helfen, Eingliederungsergebnisse nachhaltig zu sichern.
Die IV-Stellen erweitern zudem ihr Angebot an Beratung und Begleitung. Dieses kann bei Bedarf bereits vor Eingliederungsmassnahmen stattfinden, soll einen laufenden Eingliederungsprozess unterstützen und anschliessend helfen, Eingliederungsergebnisse nachhaltig zu sichern.
Es bleibt dabei - Eingliederung vor Rente!