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Per 1. Januar 2021 sind einige Änderungen in den Sozialversicherungen in Kraft getreten. Dazu zählt das revidierte Ergänzungsleistungsgesetz oder höhere AHV-Renten.
Das neue Jahr bringt einige Veränderungen für die Sozialversicherungen mit sich. So tritt z.B. das neue Ergänzungsleistungsgesetz (ELG) in Kraft oder Änderungen am Erwerbsersatzgesetzt (EOG) ermöglichen den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Ausführlich erläutert Gertrud Bollier in ihrem Artikel die Neuerungen.
Zudem wurden die AHV-Renten der Teuerung angepasst (maximale Rente neu 2390 statt bisher 2370 Franken). Dies hat auch Auswirkungen auf die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge. Auf vps.epas.ch findet sich unter Downloads eine Übersicht der neu gültigen Masszahlen. (gg)
Gesetzesänderungen und Masszahlen 2021