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Bei Arbeitsmarktkontrollen im Kanton Zürich sind im vergangenen Jahr 547 Fälle von Lohndumping ans Licht gekommen. Die Arbeitgeber müssen die Lohndifferenzen nachzahlen sowie die Arbeitsverträge anpassen.
Die so genannte Tripartite Kommission (TPK), die für die Kontrollen zuständig ist, nahm 2357 in- und ausländische Arbeitgeber und 3242 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter die Lupe, dazu 143 Selbständigerwerbende.
Für die Gesamtsituation auf dem Zürcher Arbeitsmarkt sind diese Zahlen jedoch nicht repräsentativ, wie das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) in einer Mitteilung vom Donnerstag betonte. Es handle sich um eine risikobasierte Kontrollstrategie.
Kontrolliert wird also eher in jenen Branchen, in denen die Fachleute vermehrt Lohndumping vermuten. Wegen der Corona-Pandemie waren dies im vergangenen Jahr Branchen, die von Kurzarbeit und erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen waren, also Boden- und Parkettgewerbe, Detailhandel, Autogewerbe, Maschinenbau, Veranstaltungsorganisationen sowie das Gesundheits- und Sozialwesen. (sda)
Kanton Zürich stellt nach Stichproben 547 Fälle von Lohndumping fest