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Kurzarbeit: Mehr Unterstützung in der Berufsbildung

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) eröffnet. Eine neue Bestimmung zur Kurzarbeitsentschädigung (KAE) soll eingeführt werden, damit Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Kurzarbeit die Lernenden weiterhin ausbilden können.

13.06.2022
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istockphoto, deepblue4you

Wenn die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner von Kurzarbeit betroffen sind, besteht das Risiko, dass Lernende nicht mehr angemessen betreut werden können. Um diesem Umstand vorzubeugen, schlägt der Bundesrat eine Änderung des AVIG vor. Diese neue Bestimmung soll Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern in Kurzarbeit ermöglichen, die Ausbildung der Lernenden im Betrieb fortzusetzen, sofern allerdings die Ausbildung der Lernenden nicht anderweitig sichergestellt werden kann.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 21. September 2022. (Medienmitteilung des Bundesrats)

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