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Vorsorgeguthaben der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden 2025 weiterhin zu mindestens 1.25% verzinst. Dieser Mindestzinssatz bleibt im Vergleich zum laufenden Jahr unverändert.
Der BVG-Mindestzinssatz gibt vor, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
Der Bundesrat liess sich an seiner Sitzung darüber informieren, dass eine Überprüfung des Satzes in diesem Jahr nicht notwendig sei, wie es seiner Mitteilung zum Entscheid hiess. Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hatte sich Anfang September für die Beibehaltung des Satzes von 1.25% ausgesprochen. Die Gewerkschaften, die eine Erhöhung auf 1.5% gewünscht hatten, kritisierten die Empfehlung der Kommission.
Mindestzinssatz in beruflicher Vorsorge bleibt bei 1.25%