Neue gesetzliche Regelung für Anmeldeprozedere für Arbeitslose in Luzern
Seit Anfang Jahr können sich im Kanton Luzern Arbeitslose nicht mehr auf der Gemeinde anmelden. Das neue Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Avig) sieht vor, dass Personen, die ihre Stelle verloren haben, sich grundsätzlich elektronisch zur Arbeitsvermittlung anmelden. Eine weiterhin mögliche nicht-elektronische Anmeldung vor Ort muss neu bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren erfolgen.