Erwerbsstatus
Ob angestellt, selbständig oder nicht erwerbstätig: Der Status wirkt sich auf Sozialversicherungsbeiträge sowie -leistungen aus. Nicht immer besteht Einigkeit.
Die Welt ist nicht schwarz und weiss. Das gilt auch für die unterschiedlichen Formen von Erwerbstätigkeiten, die in mannigfaltigen Schattierungen auftreten. Für die Unterstellung und insbesondere die Beitragserhebung müssen die Ausgleichskassen aber entscheiden, ob eine Person respektive ihre konkrete Tätigkeit im Einzelfall als angestellt oder selbständig erwerbstätig zu klassifizieren ist.
Welche Kriterien bei der Zuteilung in die eine oder andere Schublade angewandt werden und welche Folgen daraus für die Auftraggeberinnen und Auftragnehmer erwachsen können, erläutern die Expertinnen und Experten in diesem Dossier. Zudem gehen wir der Frage nach, ob die heute angewandten Kriterien und die zur Wahl stehenden Stati der aktuellen Arbeitswelt noch entsprechen oder ob zwischen Schwarz und Weiss noch ein Grauton definiert werden müsste.
Ob angestellt, selbständig oder nicht erwerbstätig: Der Status wirkt sich auf Sozialversicherungsbeiträge sowie -leistungen aus. Nicht immer besteht Einigkeit.
Die AHV ist eine obligatorische Volksversicherung. Ausfluss daraus ist der breit gefasste Kreis der Personen, die in der AHV versichert sind und allenfalls Beiträge zahlen. In der AHV spricht man hier vom Status, den eine Person innehat.
Es gibt zahlreiche Firmen, in der (Allein-)Aktionäre oder Gesellschafter mitarbeiten und ein entsprechendes Erwerbseinkommen erzielen. Gelten nun diese genannten Personen formell als Arbeitnehmende oder doch als Selbständigerwerbende? Diese Fragen zielen auf die Beitragserhebung, die Versicherungspflicht und die Leistungsansprüche solcher Personen ab.
Die Einordnung einer Erwerbstätigkeit als selbständig oder unselbständig ist nicht trivial und wird auch durch den gesellschaftlichen Wandel nicht einfacher. Doch auch Vorstösse, die einen weiteren Status fordern, versprechen keine einfache Lösung.
Jürg Grossen forderte 2018 mit einer parlamentarischen Initiative, dass der Parteiwille bezüglich der Klassifizierung als selbständigerwerbend stärker berücksichtigt werden soll. Im Juni 2024 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Penso hat beim Initianten nachgefragt.
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