Fokus Koordination
Die Sozialversicherungen decken unterschiedliche Risiken. Damit die Versicherungen optimal ineinandergreifen, werden sie koordiniert.
Die verschiedenen Sozialversicherungen decken teilweise die gleichen Risiken oder streiten sich um Zuständigkeiten. Damit die Versicherten weder zu viel Leistungen erhalten noch zwischen Stuhl und Bank fallen, sind im ATSG die Regeln für die Koordination angelegt worden, die Gertrud Bollier in einer Übersicht zusammenfasst. Kurt Häcki zeigt anhand ausgewählter Beispiele, wie die Koordination in der Praxis umgesetzt wird.
Die Koordination erfolgt in der Regel durch die Sozialversicherungsträger, allerdings lohnt es sich für Unternehmen, die Grundzüge zu kennen. Der Jurist und Pensionskassenspezialist
Hans-Ulrich Stauffer zeigt, dass der Entscheid des Unternehmens, die Krankentaggeldversicherung zu kündigen, kostspielige Folgen in der beruflichen Vorsorge haben kann.
Dass selbst die Koordination innerhalb der 2. Säule nicht trivial ist und ein IV-Entscheid Einfluss auf die Altersleistungen hat, erläutert die Juristin Elisabeth Glättli.
Die Sozialversicherungen decken unterschiedliche Risiken. Damit die Versicherungen optimal ineinandergreifen, werden sie koordiniert.
Wenn Leistungen verschiedener Sozialversicherungen zusammentreffen, soll die betroffene Person schliesslich nicht mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben, als sie ohne die Gesundheitsschädigung gehabt hätte. Es geht um die Koordination, die Regelungen für das Zusammenspiel der Sozialversicherungen.
Bei Koordination denken viele an Leistungskürzungen zur Verhinderung von Überentschädigungen. Drei weitere Beispiele zeigen jedoch, dass die Sozialversicherungen umfassender aufeinander abgestimmt sind.
Eine andauernde ganze oder teilweise Arbeitsunfähigkeit kann zu einer Invalidisierung führen. Die Lohnfortzahlungspflicht, die durch eine Krankentaggeldversicherung abgelöst werden kann, und der Leistungsbeginn der IV und der Pensionskasse stellen ein heikles Koordinationsproblem dar. Aufmerksamkeit ist angesagt.
Ist bereits ein Vorsorgefall eingetreten, kann kein weiterer mehr geltend gemacht werden. Die Ansprüche auf Alters-, Invaliden- oder Hinterlassenenleistungen schliessen einander aus.
Die Sozialversicherungen decken unterschiedliche Risiken. Damit die Versicherungen optimal ineinandergreifen, werden sie koordiniert. Das Handout zeigt kompakt die Funktionsweise der Koordination auf.
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