Koordination

Die verschiedenen Sozialversicherungen decken teilweise die gleichen Risiken oder streiten sich um Zuständigkeiten. Damit die Versicherten weder zu viel Leistungen erhalten noch zwischen Stuhl und Bank fallen, sind im ATSG die Regeln für die Koordination angelegt worden, die Gertrud Bollier in einer Übersicht zusammenfasst. Kurt Häcki zeigt anhand ausgewählter Beispiele, wie die Koordination in der Praxis umgesetzt wird.

Die Koordination erfolgt in der Regel durch die Sozialversicherungsträger, allerdings lohnt es sich für Unternehmen, die Grundzüge zu kennen. Der Jurist und Pensionskassenspezialist
Hans-Ulrich Stauffer zeigt, dass der Entscheid des Unternehmens, die Krankentaggeldversicherung zu kündigen, kostspielige Folgen in der beruflichen Vorsorge haben kann.

Dass selbst die Koordination innerhalb der 2. Säule nicht trivial ist und ein IV-Entscheid Einfluss auf die Altersleistungen hat, erläutert die Juristin Elisabeth Glättli.


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