Grundlage für die Berechnung der Beiträge an die AHV, IV, EO und ALV ist der massgebende Lohn. Auch UVG und BVG stellen für ihre Prämienfestsetzungen auf den AHV-pflichtigen Lohn ab. Dazu zählt grundsätzlich jeder Bezug der Arbeitnehmenden, der wirtschaftlich mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängt. Wie steht es konkret um zusätzliche Leistungen wie Firmenwagen, Spesen & Co.? Hier die Antworten.