Der Anstieg der Firmen- und Privatkonkursverfahren folgt auf einen Rückgang im Vorjahr, der mit den im Rahmen der Covid-19-Pandemie vom Bundesrat ergriffenen Massnahmen zur Abwendung einer Konkurswelle zusammenhängen dürfte. Im Vergleich mit den Zahlen 2019, also vor der Covid-19-Pandemie, entspricht dies einem moderaten Anstieg von 1.7%. In diesem Ergebnis nicht enthalten sind Gesellschaftsauflösungen aufgrund von Mängeln in der Organisation (Art. 731b OR).
Die Zahl der Konkurseröffnungen ist in 22 Kantonen gestiegen
In allen Grossregionen war eine Zunahme der Konkurseröffnungen zu beobachten. Diese reichte von 4.9% (Genferseeregion) bis 15.2% (Ostschweiz). 22 Kantone registrierten eine höhere Anzahl Konkurseröffnungen als im Vorjahr, wobei im Kanton Aargau 180 Fälle mehr (+24.6%) und im Kanton Zürich 238 zusätzliche Fälle (+12.5%) verbucht wurden. In drei Kantonen verlief die Entwicklung umgekehrt: Genf, Jura und Appenzell Innerrhoden verzeichneten eine leicht tiefere Anzahl Konkurseröffnungen (3 bis 40 Fälle weniger als im Vorjahr).
Einzelfälle führen zu einem starken Anstieg der Verlustsummen
Die finanziellen Verluste aus ordentlichen und summarischen Konkursverfahren (einschliesslich jene aufgrund von Auflösungen gemäss Art. 731b OR) beliefen sich 2021 auf 4.2 Mrd. Franken. Wie bereits im Vorjahr ist dieser hohe Wert hauptsächlich auf drei einzelne Konkursverfahren mit einer Verlustsumme von über 1.7 Mrd. Franken zurückzuführen. Ohne diese Einzelfälle würden sich die finanziellen Verluste im Jahr 2021 unter dem historischen Durchschnitt von 3.3 Mrd. Franken belaufen (betrifft Liquidationsverfahren zwischen 1994 und 2021).
Betreibungen nehmen ebenfalls zu
Die Gesamtzahl der Betreibungsvorgänge erhöhte sich um nahezu 5%, nachdem sie zwischen 2019 und 2020 um 12% zurückgegangen war. Die Zahl der Pfändungsvollzüge lag 2021 auf dem durchschnittlichen Niveau der letzten fünf Jahre, nahm aber im Vorjahresvergleich um 7.8% auf über 1.6 Mio. Pfändungsvollzüge zu. Demgegenüber stieg die Zahl der Zahlungsbefehle um 4% an, während jene der Verwertungen relativ stabil blieb (+0.5%).
Eine Analyse der nach dem Erlass eines Zahlungsbefehls eröffneten Verfahren zeigt, dass die Anteile der Pfändungen und Verwertungen seit 1995 schrittweise gestiegen sind. Im Jahr 1995 wurden 783 000 Pfändungen vollzogen und 1.8 Mio. Zahlungsbefehle ausgestellt, d.h. der Anteil der Pfändungen an den Zahlungsbefehlen lag bei 44%. Demgegenüber wurden im Jahr 2021 mehr als 1.6 Mio. Pfändungen und 2.8 Mio. Zahlungsbefehle registriert. Der Anteil der Pfändungen betrug somit 59%. Parallel dazu erhöhte sich der Anteil der Verwertungen pro Zahlungsbefehl von 15% im Jahr 1995 auf 24% im Jahr 2021. (Medienmitteilung/he)