Beschwerde gegen Genfer Gesetzesänderung zur Temporärarbeit

Freitag, 06. Mai 2022
Das neue Gesetz führt eine Beschränkung des Einsatzes von Temporärarbeitenden bei öffentlichen Aufträgen ein. swissstaffing, der Branchenverband der Personaldienstleister, sieht darin einen Verstoss gegen die in der Bundesverfassung garantierte Wirtschaftsfreiheit und reichte bei der Verfassungskammer des Kantons Genf eine Beschwerde gegen das am 25. März erlassene Gesetz ein.

Die vom Genfer Staatsrat vorgeschlagene und vom Grossen Rat genehmigte Gesetzesänderung begrenzt den Anteil an Temporärarbeitenden auf öffentlichen Baustellen auf 20% und führt Quoten für kleinere Aufträge ein. Diese Massnahme wirkt sich direkt auf die Interessen der Personalvermittler und darüber hinaus auch auf zahlreiche Genfer Unternehmen aus, die im öffentlichen Beschaffungswesen tätig sind. Für swissstaffing ist jede staatliche Massnahme, die darauf abzielt, die Temporärarbeit einzuschränken, unzulässig, insbesondere wenn es sich um eine wirtschaftspolitische Massnahme handelt, die dem in Artikel 27 der Bundesverfassung garantierten Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit zuwiderläuft.

Massnahmen gegen die Wirtschaftsfreiheit

Alle früheren gesetzlichen Versuche, die Temporärarbeit im öffentlichen Beschaffungswesen in den Kantonen Genf oder Tessin zu beschränken, wurden von den Gerichten als nicht rechtskonform abgewiesen. Der Staatsrat des Kantons Genf hatte eine solche Beschränkung bereits 2017 in einem Entwurf zur Änderung des Reglements über das öffentliche Beschaffungswesen vorgeschlagen. Nach der Beschwerde von swissstaffing hatte die Genfer Verfassungskammer die strittigen Bestimmungen für nichtig erklärt.

Das neue Genfer Gesetz verbietete die Temporärarbeit zwar nicht vollständig. Es verfolge jedoch eindeutig die Absicht, Unternehmen dazu zu bewegen, auf dieses Geschäftsmodell zu verzichten, so die Medienmitteilung des Verbands. Dies habe zur Folge, dass den Arbeitnehmenden die Freiheit genommen wird, zwischen einer befristeten und einer festen Anstellung zu wählen. Was die Genfer Unternehmen betreffe, stellen solch einschneidende Massnahmen zweifellos eine Einschränkung der freien Wahl ihrer Produktionsmittel dar und zwingen sie, auf diese Form der wirtschaftlichen Organisation zu verzichten. Diese den Bewerbern auferlegten Beschränkungen führten auch zu einer Ungleichbehandlung der Unternehmen und zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen direkten Konkurrenten, führt die Medienmitteilung weiter aus.

Temporärarbeit seien für kleine und mittlere Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben wollen, eine wichtige Stütze. Sie könnten dadurch besser auf Auftragsschwankungen reagieren und ihre Belegschaft entsprechend anpassen. Wenn die Temporärarbeit beschränkt werde, bestehe die Gefahr, dass Unternehmen auf flexible Arbeitsformen mit geringerer sozialer Absicherung und begrenzten Kontrollen ausweichen - wie Schwarzarbeit oder die Entsendung von ausländischen Arbeitskräften in die Schweiz. (ots/swissstaffing)

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