Weniger Stellenmeldungen aufgrund weniger meldepflichtiger Berufsarten

Montag, 27. Mai 2024
Im Jahr 2023 wurden deutlich weniger Stellen gemeldet als im Vorjahr. Während 2022 insgesamt 476597 meldepflichtige Stellen gemeldet wurden, waren es im vergangenen Jahr noch 287671. Dies ist auf den Rückgang der Arbeitslosigkeit im Jahr 2022 zurückzuführen, der zu weniger meldepflichtigen Berufsarten im Vollzugsjahr 2023 geführt hat.

Nachdem die jährlich erstellten Listen der meldepflichtigen Berufsarten in den Jahren 2021 und 2022 aufgrund der erhöhten Arbeitslosigkeit erweitert werden mussten, fielen im Jahr 2023 aufgrund der tiefen Arbeitslosenquote im massgebenden Berechnungszeitraum (Q4 2021 bis Q3 2022) wieder deutlich weniger Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht, wie aus dem 5. Monitoringbericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) hervorgeht.

Der Anteil an meldepflichtigen Stellen an allen zu besetzenden Stellen «die Reichweite der Stellenmeldepflicht» wird abgeschätzt am Anteil der Personen, die in meldepflichtigen Berufsarten erwerbstätig sind. 2023 waren weniger als halb so viele Personen in meldepflichtigen Berufsarten erwerbstätig (8.2%) als noch ein Jahr zuvor (19.8%). Mit der Abnahme der Reichweite hat auch die Anzahl der gemeldeten Stellen abgenommen. Während im Jahr 2022 insgesamt 476597 meldepflichtige Stellen gemeldet wurden, waren es im 2023 noch 287671. Die drei Branchen mit den meisten Meldungen sind wie in den Vorjahren die Industrie, das Baugewerbe und die Gastronomie.

Auch 2024 werden weniger Meldungen erwartet

Aufgrund der weiterhin tiefen Arbeitslosigkeit in der Referenzperiode für die Berechung der Liste der meldepflichtigen Berufsarten fallen im Jahr 2024 erneut weniger Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht. So sind beispielsweise die Berufsarten Reinigungspersonal und Hilfskräfte in Büros, Hotels und anderen Einrichtungen mit insgesamt 80000 Erwerbstätigen ab 2024 nicht mehr meldepflichtig. Auch zwei Berufsarten, die der Gastronomie zuzuordnen sind (Servicehilfskräfte und Chefs de Service), unterstehen 2024 nicht mehr der Meldepflicht.

Während im Jahr 2023 8.2% der Erwerbstätigen in meldepflichtigen Berufsarten arbeiteten, sinkt diese Quote im Jahr 2024 auf 3.2%. Somit müssen Arbeitgebende geschätzt noch drei von hundert zu besetzenden Stellen melden. Dies dürfte 2024 wiederum zu deutlich weniger Meldungen führen als im Vorjahr.

Informationsvorsprung wird weiter genutzt

Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) haben bei rund der Hälfte der Meldungen Vermittlungsvorschläge getätigt. Damit konnten 4111 Personen erfolgreich vermittelt werden. Anteilsmässig sind diese Zahlen mit dem Vorjahr vergleichbar. Die Stellensuchenden selbst profitieren direkt vom Informationsvorsprung, indem sie sich für den geschützten Bereich der Stellenplattform «Job-Room» registrieren und sich dann selbständig bewerben. Der Anteil der registrierten Stellensuchenden ist seit der Einführung der Stellenmeldepflicht stark angestiegen: Ende 2023 hatten bereits rund 70% ein Login für den Job-Room. Auch Arbeitgebende können offene Stellen bei den RAV melden und kostenlos Vorschläge für passende Kandidatinnen und Kandidaten erhalten und diese direkt kontaktieren, indem sie über den Job-Room auf einen grossen Pool von Stellensuchenden zugreifen.

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