Aargauer Parlament stützt Rentenniveau der Staatsangestellten

Dienstag, 17. Januar 2023
Das Aargauer Kantonsparlament will den Staatsangestellten und Lehrpersonen ein Rentenniveau von 60% des letzten Lohns vor der Pensionierung sichern. Das hat der Grosse Rat beschlossen. Der Regierungsrat erwartet Mehrkosten von 16.5 Mio. Franken pro Jahr.

Die Aargauische Pensionskasse (APK), bei der vor allem Staatsangestellte und Lehrpersonen versichert sind, senkte den Umwandlungssatz zulasten der Versicherten von ursprünglich 6.8% (bis 2013) auf neu 5% (ab 2024).

Während früher eine Person in Rente rund 65% des früheren Lohns erhielt (AHV und Pensionskasse), sinkt das Niveau nun auf 55% des versicherten Lohns. Damit würde das aus der Bundesverfassung abgeleitete Vorsorgeziel von 60% nicht mehr erreicht, hielt Finanzdirektor Markus Dieth (Mitte) fest. Es handle sich nicht um eine Massnahme zur Sanierung der Pensionskasse.

Höhere Sparbeiträge und Einmahlzahlung

Das Aargauer Kantonsparlament entschied auf Antrag des Regierungsrats verschiedene Schritte, damit das Niveau von 60% des versicherten Lohns aus der ersten Säule (AHV) und der 2. Säule im Durchschnitt erreicht wird. Die Sparbeiträge nun anteilsmässig erhöht. Die Erhöhung der Spargutschriften schlägt beim Kanton mit 7.8 Mio. Franken pro Jahr zu Buche, und die Senkung des Koordinationsabzugs kostet 8.7 Millionen pro Jahr.

Der Kanton zahlt für Versicherte im Alter von über 50 Jahren zudem eine Einmalzahlung. Es geht um 20.2 Mio. Franken.

Gemeinden müssen mitbezahlen

Alle Massnahmen haben auch finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden, weil diese 35% der Personalkosten der Lehrpersonen tragen. Die Versicherten wiederum zahlen höhere Beiträge ein, was ihren Nettolohn reduziert und damit gleichzeitig einen Beitrag für ihre persönliche Altersvorsorge leistet. (sda)

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