Berufliche Vorsorge für über 65-Jährige
Das BVG verlangt von den Vorsorgeeinrichtungen, dass sie den versicherten Personen den Aufschub des Rentenbezugs bis zum 70. Altersjahr sowie die Pensionierung in mehreren Schritten ermöglichen. Dank dieser gesetzlichen Vorgaben können Ü65-Versicherte ihre Altersleistungen verlässlich planen.