Genf führt Testpflicht für nicht geimpftes Pflegepersonal ein
Das Genfer Pflegepersonal muss ab dem 23. August ein gültiges Covid-19-Zertifikat vorweisen. Wer nicht geimpft ist, muss sich alle sieben Tage testen lassen. Der Kanton setzt damit als einer der ersten eine entsprechende Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) um.