Höhere Berufsbildung soll attraktiver werden

Montag, 17. Juni 2024
Um die Attraktivität der höheren Berufsbildung zu steigern, hat der Bundesrat ein Massnahmenpaket in die Vernehmlassung geschickt. Ziel der Vorlage ist es, den Bekanntheitsgrad, die Sichtbarkeit und das Ansehen der höheren Fachschulen sowie der eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen zu verbessern.

Seit Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2004 zählt die höhere Berufsbildung zusammen mit den Hochschulen zur Tertiärstufe des Bildungssystems. Sie umfasst die eidgenössisch anerkannten Bildungsgänge an höheren Fachschulen (HF) sowie die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen. Damit verfüge die Schweiz über ein einzigartiges Instrument der beruflichen Weiterqualifizierung, schreibt der Bundesrat.

Im Jahr 2022 haben rund 28600 Personen einen Abschluss der höheren Berufsbildung erworben; dies entspriche einem Drittel aller Abschlüsse auf Tertiärstufe. Die Absolventinnen und Absolventen verfügten über vielversprechende Verdienst- und Karrieremöglichkeiten. Sie seien gefragte Fach- und Führungskräfte, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen.

Massnahmenpaket mit geschützten Bezeichnungen

Damit die höhere Berufsbildung auch in Zukunft ein attraktives Bildungsangebot bleibt, brauche es eine Verbesserung der Bekanntheit, Sichtbarkeit und des gesellschaftlichen Ansehens. Das Massnahmenpaket sieht die gesetzliche Verankerung eines Bezeichnungsrechts und damit Schutzes des Namens «Höhere Fachschule» vor sowie die Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für Abschlüsse der höheren Berufsbildung. Der Profilabgrenzung zu den Hochschulen und ihren Abschlüssen werde dabei besondere Beachtung geschenkt. Zu den weiteren Massnahmen gehören die Möglichkeit, eidgenössische Prüfungen auch in englischer Sprache durchzuführen, sowie eine Flexibilisierung des Weiterbildungsangebots der höheren Fachschulen. Die Massnahmen sollen dazu beitragen, dass der Wirtschaft auch in Zukunft berufspraktisch ausgebildete Fach- und Führungskräfte zur Verfügung stehen.

Die vorgeschlagenen Massnahmen wurden in einem breit abgestützten Prozess zusammen mit den Verbundpartnern der Berufsbildung (Bund, Kantone, Organisationen der Arbeitswelt) und unter Einbezug der Hochschulen erarbeitet. Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes und der Berufsbildungsverordnung dauert bis zum 4. Oktober 2024.

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