Die Babyboomer-Generation kommt ins Pensionsalter, und die Menschen leben immer länger. Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner steigt schneller als jene der Erwerbstätigen, die AHV-Beiträge einzahlen. In den nächsten zehn Jahren benötigt die AHV deshalb zusätzliche 18.5 Mrd. Franken, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen.
Kompromiss aus Einsparungen und Mehreinnahmen
Die anstehende Reform der AHV (AHV 21) soll die 1. Säule der Altersvorsorge finanziell stabilisieren und die Renten auf dem heutigen Niveau für zehn Jahre sichern. Gegen die von Bundesrat und Parlament beschlossene Vorlage kämpft ein linkes Komitee mit dem Referendum.
«Die Vorlage ist ein Kompromiss aus Mehreinnahmen und Einsparungen», sagte Sozialminister Alain Berset. Die Reform sei nötig und dringend, damit sich die Situation der AHV nicht verschlechtere.
Die nun laufende AHV-Revision ist der mittlerweile vierte Anlauf, das Frauenrentenalter auf 65 Jahre zu erhöhen. 2004 und 2017 sagte das Volk Nein zu entsprechenden Plänen. 2010 scheiterte eine Reformvorlage mit diesem Element im Parlament.
Ausgleich für neun Jahrgänge
Zusätzliche Mittel soll die AHV mit der neuen Reform durch zwei Massnahmen erhalten: das Frauenrentenalter von 65 statt wie heute 64 Jahren sowie eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Frauen der neun Jahrgänge, die nach dem Inkrafttreten der Reform als erste in Rente gehen und deshalb länger arbeiten müssen, erhalten einen Ausgleich. Tritt die Reform 2024 in Kraft, sind das die Jahrgänge 1961 bis 1969, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) schreibt.
Gehen diese Frauen nicht vorzeitig in Pension, erhalten sie lebenslang einen Zuschlag auf ihre AHV-Rente, abgestuft nach Jahrgang und Lohnniveau. Gehen die Frauen der neun Jahrgänge hingegen frühzeitig in den Ruhestand, erhalten sie keinen Zuschlag. Ihnen wird aber die Rente weniger stark gekürzt.
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Mehr Flexibilität beim Altersrücktritt
Die Reform bringe als Innovation ein flexibleres Rentenalter, sagte Berset. Sie wolle damit ein Bedürfnis der Bevölkerung und auch der Wirtschaft aufnehmen. 63- bis 70-Jährige sollen ihre Rente ab jedem beliebigen Monat beziehen können. Frauen der neun Übergangsjahrgänge sollen dies ab 62 tun können. Auch eine Teilrente wird neu möglich.
Höhere Mehrwertsteuer
Um der AHV mehr Luft zu verschaffen, soll die Mehrwertsteuer erhöht werden. Beim Normalsatz beträgt der Aufschlag 0.4 Prozentpunkte, bei den reduzierten Sätze je 0.1 Prozentpunkte. Der Normalsatz wird damit auf 8.1% steigen, der reduzierte Satz auf 2.6% und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen auf 3.8%.
Mit den Massnahmen bei der AHV und der Erhöhung der Mehrwertsteuer hat die AHV in den nächsten zehn Jahren rund 17.3 Mrd. Franken mehr zur Verfügung. Das BSV hat errechnet, dass dann noch eine Finanzierungslücke von rund 1.2 Mrd. Franken bleibt.
Den Auftrag für eine nächste Revision hat das Parlament mit einer Motion bereits erteilt. Diese Vorlage soll den Zeitraum 2030 bis 2040 umfassen; der Bundesrat erklärte sich einverstanden. (sda/gg)