Gleiche Bedingungen für alle EL-Bezüger ab 2024
Die EL-Reform trat 2021 in Kraft. Bis Ende 2023 galten Übergangsbestimmungen für EL-Beziehende, die durch die Reform eine Einbusse erlitten hätten. Diese Besitzstandwahrung endet nun. Ab dem 1. Januar 2024 gelten für alle dieselben rechtlichen Bedingungen.