Fokus: Die Kür der beruflichen Vorsorge
Die berufliche Vorsorge eröffnet über die gesetzliche Pflicht hinaus attraktive Gestaltungselemente. Diese zahlen nicht nur auf die Arbeitgebermarke ein, sondern schaffen echte Win-Win-Situationen.
Die Pensionskasse Kanton Solothurn (PKSO) versichert heute die kantonale Verwaltung, die Volksschullehrkräfte, die Mitarbeitenden der Solothurner Spitäler AG sowie angeschlossene Arbeitgeber aus dem «Fokusmarkt» Gesundheitsbranche, Sozialwesen, öffentliche Verwaltung, Kirchen und Schulen sowie Kindertagesstätten aus dem Kanton Solothurn und den angrenzenden Kantonen. Die PKSO hat den Entscheid gefällt, qualitativ nachhaltig zu wachsen. Mit dem neuen kantonalen Pensionskassengesetz, in Kraft seit 1. Januar 2022, wurde dies möglich gemacht.
Das heisst, dass auch Unternehmen ausserhalb der kantonalen Verwaltung sich der PKSO anschliessen können. Der Prozess des Neuanschlusses wird im Kasten beschrieben. Die Zusammenarbeit mit Brokern verläuft unter der Bedingung, dass diese ohne Kostenfolge für die PKSO bleibt. Damit ist auch klar gesagt, dass jeder Prämienfranken, jeder Kapitalzufluss sowie auch Kapitalabfluss zweckgebunden und transparent für den Betrachter bleibt.
Ist erstmal ein Anschluss an die PKSO erfolgt, bietet die Gemeinschaftseinrichtung folgende (Dienst-)Leistungen für die angeschlossenen Unternehmen und deren Mitarbeitende.
Die Risikoprüfung: Bevor es zu einem Angebot kommt, wendet die PKSO eine eigens entwickelte und standardisierte Risikoprüfung an, die gemäss einem sogenannten Ampelsystem das Ergebnis aus der Prüfung der Altersstruktur, der Bonität sowie des Schadenverlaufs des Interessenten spiegelt. Gilt die Risikoprüfung als bestanden, so erfolgt als nächster Schritt der Einkaufsprozess.
Der Einkaufsprozess: Mittels Datentransfer der abgebenden Vorsorgeeinrichtung erfolgt die provisorische Berechnung vom Einkauf.
Die Erstellung eines bedürfnisgerechten Angebots: Unter Berücksichtigung finanzieller Vorgaben (Budget), einer persönlichen Besprechung (Standort- und Zukunftsbestimmung) sowie einer Sichtung des bisherigen Vorsorgeplans wird gemeinsam mit dem Interessenten eine bedürfnisgerechte Vorsorgelösung erarbeitet.
Die Ergebnispräsentation mit der Angabe der provisorischen Werte der Einkaufssummen: Was in dieser Phase der Verhandlung seitens Arbeitgeber noch diskutiert werden muss, ist, wie mit einer gegebenenfalls noch offenen Einkaufsforderung umgegangen wird. Folgende Möglichkeiten stehen offen:
1. Fixer Prozentsatz der versicherten Lohnsumme über fünf Jahre (Cash-wirksamer Einkauf)
2. Amortisationsbeitrag über fünf Jahre (Cash-wirksamer Einkauf)
3. Forderung (Cash-unwirksamer Einkauf)
Bei einem Cash-unwirksamen Einkauf fliesst kein Geld. Die PKSO bucht eine Forderung ein, die spätestens bei einem Austritt in Rechnung gestellt wird. Somit ist sichergestellt, dass ein Anschluss von potenziellen Neuanschlüssen nicht am fehlenden Einkaufsbeitrag scheitern wird.
Einkauf in Reserven und Deckungsgrad
Bei einer firmeneigenen Pensionskasse ist klar, dass man sich in die Rückstellungen und in die Wertschwankungsreserven einkaufen muss, wenn es zum Neuanschluss kommt. Im Sammelstiftungsmarkt ist dies eher eine Seltenheit, gibt aber beidseitig eine Sicherheit darüber ab, dass es nicht zu einer Verwässerung des Deckungsgrads zulasten des Bestands kommt.
Mit der geschaffenen Funktion des Unternehmensberaters BVG bietet die PKSO den angeschlossenen und interessierten Unternehmen alles aus einer Hand an. Ein zentraler Ansprechpartner für alle Fragen und Bedürfnisse der Arbeitgebenden. Für die aktivversicherten Personen bestehen nebst dem digitalen Versichertenportal eine telefonische und persönliche Beratung (etwa eine kostenlose Pensionierungsberatung), die sehr geschätzt werden.
Ein weiterer indirekter Zusatznutzen für die Versicherten ist, dass die PKSO ihnen auf freiwilliger Basis den Zugang zu zwei ausgewählten unabhängigen Finanzplanern mit Sonderkonditionen bei Anfragen und Analysen anbieten kann.
In regelmässigen Abständen werden mittels Umfragen die Bedürfnisse der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden abgefragt, mit dem Ziel, das Vorsorgesystem zu verbessern, um damit immer über ein aktuelles, bedürfnisgerechtes und modernes Vorsorgeangebot mit den dazugehörenden Dienstleistungen zu verfügen.
Die versicherte Person kann auf eigenen Wunsch die Altersvorsorge verbessern, indem sie sich für das individuelle Zusatzsparen entscheidet. Der maximal versicherbare Lohn entspricht dem achtfachen oberen Grenzlohn nach BVG (705600 Franken, Stand 2023). Das bestehende und bereits umfassende Vorsorge-Setting kann bei Bedarf mit einer Ergänzungsversicherung erweitert werden – eine rein überobligatorische Vorsorge. Die Eintrittsschwelle der Ergänzungsversicherung entspricht dabei dem sechsfachen Betrag der maximalen AHV-Rente (176400 Franken, Stand 2023).
Es bestehen drei Vorsorgepläne, die individuell um weitere Planelemente ergänzt werden können. Auf Wunsch sind zudem vertraglich abgrenzbare Vorsorgepläne für unterschiedlich definierte Versichertenkollektive (beispielsweise für das Personal und für das mittlere oder obere Kader) möglich. Flexibilität und Individualität spiegeln sich auch bei den Möglichkeiten der Finanzierung durch den Arbeitgeber. Viele unterschiedliche Konstellationen sind hier möglich (z.B. 80%/20%). Dies unter der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber über das Vorsorgewerk hinweg mindestens die Hälfte der Beiträge zu leisten hat.
Die Risikoprämie und die Prämien für weitere Planelemente wie die Verbesserung der Invalidenrente oder ein zusätzliches Todesfallkapital sind aufgrund der guten Risikostruktur und des Verhältnisses von Frauen zu Männern von 2.3 sehr attraktiv.
Nachhaltigkeit
Die PKSO ist sich ihrer ökologischen und sozialen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft bewusst. Daher werden schädliche Tätigkeiten von Unternehmen bei ökologischen, sozialen und Governance-Themen als zukünftiges Risiko für die kosteneffiziente risikoadjustierte Anlagerendite qualifiziert. Zudem wird darauf geachtet, dass der negative Einfluss der Vermögensanlagen auf das Öko- und Gesellschaftssystem reduziert wird.
Das Verständnis der PKSO zum Thema der Nachhaltigkeit:
Nachhaltigkeit bedeutet für die PKSO auch, die Vergabe von Schuldscheindarlehen an Bahninfrastruktur-Projekte im Inland sowie an Einwohnergemeinden und zur Finanzierung von Schulhäusern. Damit wird direkt in die lokale Wirtschaft investiert und gleichzeitig sichtbar Mehrwert geschaffen.
Die berufliche Vorsorge eröffnet über die gesetzliche Pflicht hinaus attraktive Gestaltungselemente. Diese zahlen nicht nur auf die Arbeitgebermarke ein, sondern schaffen echte Win-Win-Situationen.
HR-Fachleute begleiten Prozesse von der Rekrutierung bis zum Austritt. Die berufliche Vorsorge stellt allerdings für viele HR-Fachleute ein komplexes Thema dar, dessen Potenzial oftmals ungenutzt bleibt. Was HR-Fachpersonen übers BVG wissen sollten – nachfolgend ein paar Snacks.
HR-Fachleute sollten über die Pensionskassen-Leistungen des Unternehmens Auskunft geben können, findet Pensionskassen-Experte Jean-Marc Wanner. Er stellt in seinem Berufsalltag allerdings fest, dass das Wissen und Interesse dazu oft fehlt, was eine verpasste Chance darstellt.
Das BVG definiert Mindestanforderungen an die berufliche Vorsorge. Von diesem Rahmengesetz können die Unternehmen zugunsten ihrer Mitarbeitenden abweichen. Das ist mit Mehrkosten verbunden, zahlt aber auf die Arbeitgebermarke ein.
Dass man bereits in jungen Jahren anfangen sollte, die Altersvorsorge zu äufnen und damit bestenfalls Steuern zu optimieren, ist vielen bekannt. Dabei geht oft vergessen, dass die Vorsorge bereits früher greift, wenn eben nicht alles nach Plan verläuft.
Das Handout fasst die wichtigsten Stellschrauben zusammen, mit denen die berufliche Vorsorge für die Mitarbeitenden verbessert und somit die Arbeitgebermarke gestärkt werden kann.
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